Neue Corona-Regeln


Allgemein / 13. Jan 2022  


Hallo liebe Tennisfreunde,
es gibt vom Landessportverband Schleswig-Holstein neue Bestimmungen, welche die Zugangskontrollen beim Sport im Innenbereich regelt (siehe auch dieses PDF). Hier einmal zusammengefasst:

Zugang haben nur… 

  • Genesene und Geimpfte, die einen aktuellen Schnelltest vorweisen können.
  • Personen die eine Auffrisch-/Boosterimpfung haben.
  • Personen, die aus medizinischen Gründen nicht gegen das Coronavirus geimpft werden können (Nachweis mit ärztlicher Bescheinigung), die einen aktuellen Schnelltest vorweisen können.
  • Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren die regelmäßig in der Schule getestet werden, oder einen aktuellen Schnelltest vorweisen können.
  • Kinder bis zur Einschulung.

Anerkannte Tests sind…

  • Antigen Schnelltests (nicht älter als 24 Stunden)
  • PCR Tests (nicht älter als 48 Stunden)
  • Testung nach dem Vier-Augen-Prinzip (auf dem Test muss mit einem Wasserfesten Marker Name, Datum und Uhrzeit notieren werden)
  • Alle Kunden sind VERPFLICHTET sich gegenseitig nach dem Vier-Augen-Prinzip zu testen bzw. zu kontrollieren. Tennis Wahlstedt ist hierfür NICHT verantwortlich.

Spieler und Spielerinnen, die sich nicht an diese Regelung halten, werden vom Spielbetrieb ausgeschlossen und können bei einer Überprüfung auch durch die Behörden direkt belangt werden.

Auch unsere Mitarbeiter werden regelmäßig Kontrollen durchführen.

Bitte haltet IMMER…

  • euren Covid-Nachweis, den Nachweis über die Auffrischungsimpfung bereit.
  • einen amtlichen Lichtbildausweis.

  • ggf. eure Schnelltestbescheinigung, oder euren Vor Ort ausgeführten Schnelltest bereit.
  • ggf. euren Nachweis mit ärztlicher Bescheinigung, dass ihr nicht gegen das Coronavirus geimpft werden dürft.
  • ggf. eure Schulbescheinigung, das ihr regelmäßig in der Schule getestet werdet.

Viele Grüße,
Euer Tennis Wahlstedt Team